Da bei dieser BAM-Nummer davon ausgegangen wird, dass der Stoff sich whrend der Befrderung verflssigt, darf er unter diesen Umstnden nicht in IBC befrdert werden (siehe auch Unterabschnitt 4.1.3.4 des RID). 

Sofern der Stoff whrend der Befrderung nicht schmilzt, ist eine Befrderung in IBC jedoch zulssig (siehe hierzu die entsprechende BAM-Nummer mit der Ergnzung "fest").